© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 27.12.2025 - 18:32 Uhr

CDU-Mitgliederversammlung untersagt - Termin zur „Unzeit“

27.12.2025 / 14:15 Uhr — Info Dormago / duz

Dormagen. Wie kann man nur auf den Gedanken kommen, mitten in den Weihnachtsferien, kurz vor Silvester, eine Mitgliederversammlung durchzuführen? Der CDU-Stadtverband Dormagen hat’s gemacht - und bekommt jetzt die Quittung: Das Kreisparteigericht der CDU im Rhein-Kreis Neuss hat mit einstweiliger Anordnung von heute die für den 29. Dezember geplante Mitgliederversammlung des CDU-Stadtverbandes untersagt. Nach Auffassung des Gerichts wurde zu dieser Versammlung nicht wirksam eingeladen. Die Veranstaltung darf daher nicht durchgeführt werden. Auslöser des Verfahrens war der Antrag mehrerer CDU-Mitglieder aus Dormagen, die sich gegen die Terminierung und Ausgestaltung der Mitgliederversammlung gewandt hatten. Das Parteigericht folgte dieser Argumentation in vollem Umfang.

Alle Beschlüsse wären anfechtbar
In seiner Entscheidung stellt das Gericht klar, dass die Anberaumung einer Mitgliederversammlung mitten in den Weihnachtsferien eine sogenannte „Unzeit“ darstellt. Dadurch werde einem erheblichen Teil der Mitglieder faktisch die Möglichkeit genommen, ihre Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte wahrzunehmen. Eine solche Terminwahl entspreche weder der bisherigen Praxis des CDU-Stadtverbandes Dormagen noch liege eine besondere Dringlichkeit vor, die diesen Schritt rechtfertigen könne.
Besonders deutlich wird das Gericht mit Blick auf die geplanten Vorstandswahlen. Gerade bei so grundlegenden Entscheidungen sei eine möglichst breite Beteiligung der Mitglieder zwingend erforderlich. Die Durchführung einer Versammlung unter Umständen, die die Teilnahme vieler Mitglieder erschweren oder ausschließen, sei mit den demokratischen Grundsätzen der innerparteilichen Willensbildung nicht vereinbar. Das Gericht betont, dass bereits jetzt feststehe, dass sämtliche Beschlüsse einer solchen Versammlung anfechtbar wären und eine längere Phase der Rechtsunsicherheit drohe.

Darüber hinaus äußert das Parteigericht erhebliche Zweifel an der Eignung des vorgesehenen Versammlungsortes. Angesichts von rund 390 Mitgliedern im CDU-Stadtverband Dormagen und der hohen Teilnehmerzahlen früherer Mitgliederversammlungen sei nicht nachvollziehbar dargelegt worden, dass der geplante Raum ausreichend Kapazität biete. Zwar sei diese Frage im Ergebnis nicht entscheidungserheblich gewesen, sie unterstreiche jedoch zusätzlich die berechtigten Bedenken gegen die geplante Versammlung.

Kritisch bewertet das Gericht auch die Wirkung einer solchen Vorgehensweise. Die Durchführung einer offensichtlich unwirksam einberufenen Mitgliederversammlung sei geeignet, weiteres Konfliktpotenzial zu schaffen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die innerparteilichen Entscheidungsprozesse des CDU-Stadtverbandes Dormagen nachhaltig zu beschädigen. Gerade in einer angespannten innerparteilichen Situation hätte ein Termin gewählt werden müssen, der eine möglichst hohe Beteiligung gewährleistet.

Mit der einstweiligen Anordnung verpflichtet das Kreisparteigericht den CDU-Stadtverband Dormagen ausdrücklich, die für den 29. Dezember geplante Mitgliederversammlung abzusagen. Zugleich stellt es klar, dass eine Mitgliederversammlung zu einem späteren, angemessenen Zeitpunkt problemlos nachgeholt werden kann, ohne Schaden für die politische Arbeit vor Ort zu verursachen.