© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 23.12.2025 - 20:50 Uhr

Altschulden: Entlastung für Dormagen um fast 95 Millionen Euro

23.12.2025 / 16:30 Uhr — Info Dormago / duz

Mitte Juli trat das Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft. Heute verschickt das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die Bewilligungsbescheide zur anteiligen Entschuldung an 167 Kommunen, die einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, der den gesetzlichen Vorgaben entsprochen habe. Insgesamt übernimmt das Land kommunale Verbindlichkeiten in Höhe von rund 8,9 Milliarden Euro in die Landesschuld. Jede teilnehmende Kommune werde dabei mindestens von 41,1 Prozent ihrer übermäßigen Liquiditätskredite entlastet, heißt es in einer Pressemitteilung. Besonders hoch verschuldete Kommunen profitieren demnach zusätzlich von einer vollständigen Übernahme weiterer Belastungen oberhalb von Pro-Kopf-Schulden in Höhe von 1500 Euro.

„Viele Städte und Gemeinden in meinem Wahlkreis haben über Jahre hinweg unter der hohen Belastung durch Liquiditätskredite gelitten. Mit dem Altschuldenentlastungsgesetz sorgen wir dafür, dass kommunale Handlungsfähigkeit zurückgewonnen wird“, erklärt die Landtagsabgeordnete Heike Troles. In ihrem Wahlkreis wird nach den vorliegenden Zahlen Dormagen mit 94.883.276 Euro am stärksten entlastet. Grevenbroich erhält 2.760.831, Jüchen 2.713.799 und Rommerskirchen 8.586.610 Euro. Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Wir geben unseren Städten und Gemeinden wieder Luft zum Atmen und stärken die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Für die Zukunft muss zwischen Bund, Ländern und Kommunen klar sein: Wer bestellt, bezahlt. Der Grundsatz der Veranlassungskonnexität muss nun auch vom Bund endlich konsequent angewendet werden.“

„Das Altschuldenentlastungsgesetz ist ein erster wichtiger und richtiger Schritt, um die Kommunen in Nordrhein-Westfalen spürbar zu entlasten“, erklärt Dormagens Stadtsprecher Nils Heinichen. Gleichzeitig bleibe festzuhalten: „Eine auskömmliche, dauerhaft gesicherte Finanzierung der Städte und Gemeinden ist nach wie vor nicht gewährleistet. Weitere Maßnahmen werden nötig sein, um die kommunale Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern.“