Dormagen und NRW-Städte fordern Rechtssicherheit beim Ganztag
Mehrere kreisfreie und kreisangehörige Städte in NRW – darunter auch Dormagen – wollen vor Verwaltungsgerichten Feststellungsklagen zum Rechtsanspruch auf Ganztag an Grundschulen einreichen. Hintergrund ist, dass der Anspruch auf einen Ganztagsplatz bislang nicht eindeutig durch das Land auf die Kommunen übertragen wurde. Damit bleibt auch die Finanzierung ungeklärt.
Die Kommunen betonen, dass sie den Ganztag unterstützen, aber rechtliche Klarheit und verlässliche Mittel benötigen, um den Ausbau unter den bestehenden finanziellen Belastungen stemmen zu können, da dieser sie an ihre Belastungsgrenze bringe. Sie müssten gleichzeitig um- und neu bauen, Fachkräfte gewinnen, Kooperationsstrukturen schaffen und die Qualität sichern – und das unter enormem Zeitdruck.
Auch Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld ordnet seine Klagebereitschaft ein: „Das Ziel, dass mit dem OGS-Rechtsanspruch jedes Kind eine gute Betreuung erhält, tragen wir ohne Vorbehalte mit. Gleichzeitig benötigen wir als Städte und Gemeinden Sicherheit, ob die Aufgabe auch rechtlich einwandfrei auf die kommunale Ebene übertragen wurde. Von dieser Frage hängt für die Kommunen viel ab, denn sie ist eng mit der Finanzierung der Ganztagsbetreuung verbunden. Es ist kein Geheimnis, dass wir den Ausbau der Betreuungsplätze derzeit nur unter hohen finanziellen Belastungen der kommunalen Haushalte vorantreiben können. Das darf nicht die Lösung sein.“
Bund und Land sind nach Ansicht der Verbände in der Pflicht, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Kommunen endlich verbindlich zu regeln, damit diese den Ganztag zuverlässig umsetzen können. Sie fordern in diesem Zusammenhang auch die Einhaltung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt“).
Info:
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist im 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgeschrieben. Der Bund kann diesen Anspruch jedoch nicht direkt an die Kommunen übertragen, sondern nur an die Länder. Damit die Kommunen verpflichtend die Betreuungsplätze bereitstellen und finanzieren, müsste die Landesregierung ein Ausführungsgesetz erlassen. Ein solches Gesetz, das Zuständigkeit und Finanzierung eindeutig regelt, liegt in NRW trotz Zusage im Koalitionsvertrag bislang nicht vor.