Stille Feiertage im November
Der November ist von Gedenktagen für Verstorbene geprägt. Zu den sogenannten „stillen“ Feiertagen zählen Allerheiligen (1. November), der Volkstrauertag (16. November) und der Totensonntag (23. November). An diesen Tagen sind öffentliche Veranstaltungen nur eingeschränkt erlaubt.
An Allerheiligen (Samstag, 1. November) sind von 5 bis 18 Uhr folgende Aktivitäten verboten:
- Märkte und gewerbliche Ausstellungen
- Sportliche Veranstaltungen
- Zirkusveranstaltungen und Volksfeste
- Der Betrieb von Spielhallen, Wettannahmestellen und Spielbanken
- Der Betrieb von Freizeitanlagen, sofern dort tänzerische oder artistische Darbietungen stattfinden
- Musikalische oder sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten oder Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen einschließlich Tanz
Diese Regelungen gelten am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr und am Totensonntag von 5 bis 18 Uhr entsprechend.
Foto(s): © Dormago - bs

Stille Feiertage im November: Zeit des Gedenkens an die Verstorbenen