© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 08.12.2025 - 00:03 Uhr

Wegen „Formfehler“: Deichverband Dormagen wiederholt Wahl

30.10.2025 / 14:20 Uhr — Dormago / duz

Am Sonntag war Wahltag in Dormagen - allerdings nicht für alle. Nur für diejenigen, die Mitglieder des Deichverbandes sind: die Eigentümer und Erbbauberechtigten der Grundstücke und Anlagen, die ganz oder teilweise zum Verbandsgebiet gehören. Die Mitglieder haben Rechte und Pflichten, erklärt der Deichverband. So ist das „wichtigste Recht“ die Wahl des Erbentages alle fünf Jahre. Die wichtigste Pflicht ist, dem Verband die Beiträge zu leisten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten benötigt. Am Sonntag hatten die Mitglieder das Recht, ein Mitglied für den Erbentag nachzuwählen. Und jetzt wird es kompliziert.

Der gesamte Erbentag als Vertretung der Verbandsmitglieder wurde vor einem Jahr gewählt. Er besteht satzungsgemäß aus 14 Mitgliedern. Bei dieser Wahl wurden denn auch 14 Mitglieder in den Erbentag sowie für den möglichen Fall des Ausscheidens von Erbentagsmitgliedern drei Nachrücker gewählt, informiert Geschäftsführer Thomas Klütsch. Bei der Wahl zum Deichamt (Vorstand) im Mai 2025 wurden wiederum vier Mitglieder des Erbentages in das Deichamt gewählt. Da aber eine gleichzeitige Besetzung von Erbentag und Deichamt nicht zulässig ist, bestand der Erbentag plötzlich nur noch aus 13 Mitgliedern (inklusive der Nachrücker, also 14 minus 4 plus 3).

Um die notwendige Anzahl 14 wieder zu erreichen, wurde laut Deichverband gemeinsam mit der Bezirksregierung entschieden, eine Nachwahl durchzuführen. So weit, so gut. Am Sonntag wurde also gewählt, doch es gibt kein Ergebnis. Denn die Wahl ist nicht gültig. Und zwar aufgrund eines Formfehlers - über den der Verband sich ausschweigt. „Die Information, dass es sich um einen Formfehler gehandelt hat, ist als Nachrichtenwert völlig ausreichend“, denkt Deichgräf Peter-Olaf Hoffmann auf Anfrage von DORMAGO. Der Wahlausschuss habe „aus Gründen der absoluten Rechtssicherheit“ die Wahl für ungültig erklärt.

Die Mitglieder des Deichverbandes und die Öffentlichkeit haben demnach kein Recht, zu erfahren, warum genau die Wahl ungültig ist. Aber die Mitglieder dürfen ihr wichtigstes Recht demnächst wieder ausüben: Ein neuer Termin für die Nachwahl zum Erbentag wurde auf Sonntag, 18. Januar 2026, festgelegt.