© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 05.01.2025 - 08:50 Uhr
23.10.2024 / 12:43 Uhr — Dormago - bs
Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Zu diesem Zweck überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den so genannten "Belastungsausgleich Jugendhilfe" und passt ihn gegebenenfalls an.
Wie die beiden Landtagsabgeordneten Simon Rock (Grüne) und Heike Troles (CDU) mitteilen, hat das Ministerium eine Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Übernahme der Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Kindertageseinrichtungen bis 2026 erzielt. Insgesamt stellt es eine Milliarde Euro an zusätzlichen Mitteln für die U3-Betreuung bereit. Die Stadt Dormagen erhält als örtliche Trägerin für das laufende Jahr eine Einmalzahlung von 2.015.021 € und für das kommende Jahr 427.407 €.