© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 28.09.2024 - 14:15 Uhr

DORMAGO

Taxi: Statt Beförderungsentgelt ist auch Festpreis möglich

21.06.2024 / 10:25 Uhr — Info Rhein-Kreis / duz

Rhein-Kreis Neuss / Dormagen. Die Taxipreise im Rhein-Kreis Neuss werden zum 1. Dezember 2024 bezogen auf die Wegstrecke um knapp vier Prozent für Tag- und Nachtfahrten sowie für Fahrten an Sonn- und Feiertagen steigen. Das hat der Kreistag beschlossen. Beantragt worden war von der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. eine Erhöhung um rund acht Prozent für den Tagestarif und 11,5 Prozent für den Nachttarif sowie für Fahrten an Sonn- und Feiertagen. Dem sind die Kreispolitiker nicht im vollen Umfang gefolgt, da die Tarife zuletzt vor zwei Jahren angepasst worden sind. Ziel ist es, ein auskömmliches Einkommen der Unternehmen zu sichern. Grund für die aktuelle Tariferhöhung sind insbesondere gestiegene Personalkosten – vorrangig durch Anpassungen beim Mindestlohn – und steigende Sachkosten der Betriebe.

Das Grundentgelt beträgt ab Dezember 3,90 Euro statt bislang 3,80 Euro. Dieser Grundpreis gilt einheitlich am Tag, nachts sowie an Sonn- und Feiertagen. Dies gilt auch für das Wegstreckenentgelt in Höhe von 2,70 Euro statt bislang 2,60 Euro pro Kilometer. Fahren mehr als vier Fahrgäste in einem Großraumtaxi mit, muss auf den Grundpreis sowohl tagsüber als auch nachts ein Zuschlag bezahlt werden, der von 7,50 Euro auf 7,90 Euro angehoben wird.

Anstelle der Beförderungsentgelte kann auch ein Festpreis treten. Die Höhe wird bei der Bestellung vor der Fahrt zwischen dem Unternehmen und dem Kunden vereinbart. Die Festpreisregelung ist in der vom Kreistag beschlossenen Rechtsverordnung ebenfalls enthalten.

Zum Verfahren: Will man Taxipreise ändern, so geht das nur über die Änderung einer Rechtsverordnung. Berechtigt hierzu ist laut Gesetz der Rhein-Kreis Neuss. Sobald ein Antrag vorliegt, folgt ein gesetzlich vorgeschriebenes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. Hier sind Träger öffentlicher Belange wie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Industrie- und Handelskammer und Gewerkschaft zu informieren beziehungsweise um Stellungnahme zu bitten. Nach dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren geht das Ganze in den zuständigen Fachausschuss und in den Kreisausschuss. Die abschließende Entscheidung trifft der Kreistag.

 

Fotoquelle: GettyImages-1204356302

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