© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 28.03.2024 - 19:16 Uhr

DORMAGO

Reisen mit ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln

28.09.2022 / 18:00 Uhr — RKN - bs

Rhein-Kreis Neuss. Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen. Allerdings müssen Reisende einige Regeln beachten, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit Zoll oder Polizei kommt. Darauf weist das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss jetzt vor Beginn der Herbstferien hin.

„Patienten, die auf die Einnahme ärztlich verschriebener Betäubungsmittel angewiesen sind, sollten eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mitführen, die vom Gesundheitsamt beglaubigt werden muss“, erläutert Amtsapothekerin Antje Mierisch vom Kreisgesundheitsamt. Für Reisen in Staaten des Schengener Abkommens gibt es ein einheitliches Formular auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss. Dies wird in folgenden Ländern anerkannt: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Für Reisen in Länder außerhalb des Schengener Abkommens sollte sich der Patient vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen. Auch für diese Bescheinigung stellt der Kreis ein Formular auf seiner Homepage bereit. Patienten, die in Länder außerhalb des Schengener Abkommens reisen, sollten sich in jedem Fall vor Reiseantritt bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung über die Rechtslage im Ziel- oder Transitland informieren. Dies gilt insbesondere für Substitutionspatienten. Einige Länder beschränken die Mitnahme von Betäubungsmittel oder verbieten sie sogar generell.

Für die Beglaubigung der Bescheinigung muss vorab ein Termin unter Tel.: 02181 601-5434 oder -5370 vereinbart werden. Patienten bringen neben der vom Arzt ausgestellten und unterzeichneten Bescheinigung das Original der ärztlichen Verschreibung (Rezept) oder eine Kopie der ärztlichen Verschreibung (Rezeptkopie) des Betäubungsmittels mit. Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 10 Euro. Pressefotos