© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 20.04.2024 - 08:09 Uhr

DORMAGO

Kommunalwahl: Zeit für Listenaufstellung wird immer enger

15.04.2020 / 17:14 Uhr — Dormago

Am 13. September sollen in NRW die Kommunalwahlen stattfinden. Die entsprechenden Vorbereitungen liefen bereits auf Hochtouren, als der Ausbruch der Corona-Pandemie viele Planungen zum Erliegen brachte. Versammlungen für die Aufstellung der Kandidat*innen wurden weitestgehend abgesagt. Die CDU Dormagen hatte gerade noch die Aufstellung durchführen können - zum zweiten Mal, da ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes auch zur Veränderung von Wahlkreisen in Dormagen geführt hatte und die erste Versammlung der Christdemokraten nichtig war.

Jetzt wird es eng. In fünf Monaten soll eigentlich die Zusammensetzung des neuen Stadtrates feststehen. Während die Ratskandidaten mit einfacher Mehrheit gewählt werden, benötigt der Bürgermeister die absolute Mehrheit. Erreicht diese kein Bewerber, würde am 27. September ein zweiter und entscheidender Wahlgang stattfinden. Ob es aber überhaupt zur Wahl im September kommt, ist noch offen. Kürzlich hat der Landesvorstand der Piratenpartei NRW Einspruch gegen die Durchführung der Kommunalwahl am 13. September eingelegt. Gefordert wird ein neuer Termin, der den Parteien ausreichend Zeit für die Aufstellung der Kandidierenden und das Sammeln von Unterstützungsunterschriften lässt.

„Wahlen sind das höchste demokratische Gut, das wir haben“, betont Nadja Lüders, die Generalsekretärin der SPD NRW. „Deshalb müssen wir besonders sorgfältig mit dem Wahltermin und allen denkbaren Handlungsoptionen umgehen.“ Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) ist kein Freund einer Verschiedung der Wahlen, sieht aber laut Kölner Stadt-Anzeiger, dass „die Listenaufstellungen etwas zeitkritisch sind, weil diese bis Mitte Juli erfolgen müssen.“ Die gesetzte Frist bis zum 16. Juli führt mithin zum Zeitdruck. Tatsächlich liegt dieser Termin mitten in den Sommerferien. Insofern müssten die Aufstellungsverfahren „sicher auch vor den Ferien abgeschlossen sein. Man kann den Beteiligten keine Versammlungen in den Ferien zumuten“, sieht der in Delhoven wohnende Prof. Dr. Frank Bätge. Der Hochschullehrer an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und Lehrbeauftragte an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist auch als Sachverständiger in Gesetzgebungsvorhaben sowie Gutachter und Prozessbevollmächtigter in öffentlich-rechtlichen Fragestellungen für Länder, Kommunen und Verbände tätig.

Bätge verweist darauf, dass angesichts der Corona-Pandemie in Hessen 36 Bürgermeisterwahlen, die ursprünglich in der Zeit von April bis Oktober durchgeführt werden sollten, auf frühestens 1. November 2020 verschoben wurden. Der Hessische Landtag hat Ende März ein „Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen“ von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP angenommen. „Hinter den Kulissen werden natürlich längst alle Szenarien für Nordrhein-Westfalen diskutiert“, weiß der Dormagener. „Die Alternativen sind klar: Entweder Beibehaltung der Wahl am 13. September, ausschließlich Briefwahl wie zuletzt in Bayern oder eine Verschiebung, möglicherweise sogar bis ins nächste Jahr“, sagt Bätge. Letztlich hänge die Entscheidung auch davon ab, wie lange die Kontaktbeschränkungen noch gelten.

Eine Besonderheit ist die laufende Ratszeit ohnehin: Da die seinerzeit von CDU und FDP beschlossene Verlängerung der Amtszeit des Bürgermeisters sich nicht bewährte und wieder rückgängig gemacht wurde, ist der im Mai 2014 gewählte Rat nahezu sechseinhalb Jahre im Amt - normal sind fünf Jahre. Pressefotos