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DORMAGO

Auch Verlängerungskabel und Lichtschalter sind Elektroschrott

26.04.2019 / 10:40 Uhr — Presseinfo Kreis / duz

Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte – ob Groß- oder Kleingeräte - dürfen schon lange nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Seit dem Vorjahr sind außerdem elektrische und elektronische Geräte separat zu entsorgen. Eine weitere Neuerung ist ab dem 1. Mai zu beachten. Dann sind auch „passive“ Geräte, die Strom lediglich durchleiten, getrennt zu sammeln. Unter die neue Regelung fallen elektrische und elektronische Endgeräte wie Verlängerungskabel, Lichtschalter oder Steckdosen - bloße Bauteile jedoch nicht. Elektro- und Elektronik-Altgeräte können wertvolle Rohstoffe enthalten, die in Recyclingverfahren wiedergewonnen werden", macht Karsten Mankowsky, Umweltdezernent des Rhein-Kreises Neuss, deutlich. Aber umwelt- und gesundheitsschädigende Stoffe könnten ebenfalls Bestandteile von Altgeräten sein. Daher sei auch die Entsorgung über Schrottsammlungen bzw. -sammler nicht erlaubt.

Kleine Elektro- bzw. Elektronikgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern können im Fachhandel (ab 400 Quadratmeter Verkaufsfläche) abgegeben werden. Beim Neukauf größerer Geräte gilt dies auch für entsprechende Altgeräte. Neben der Rückgabemöglichkeit im Fachhandel besteht die kostenlose Entsorgungsmöglichkeit an den Kleinanlieferstationen der Deponien Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen oder über die kommunale Sperrmüllabfuhr.

Weitere Informationen zum Thema auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss

 

Fotoquelle: 682474368/yuelan/iStock/GettyImagesPlus

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Elektronische Endgeräte wie Verlängerungskabel oder Lichtschalter müssen ab dem 1. Mai separat entsorgt werden
Elektronische Endgeräte wie Verlängerungskabel oder Lichtschalter müssen ab dem 1. Mai separat entsorgt werden