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DORMAGO

Mehrheit im NRW-Landtag schafft Stichwahl ab

11.04.2019 / 17:16 Uhr — Dormago

Im nordrhein-westfälischen Landtag wurde heute in dritter Lesung von CDU und FDP die Novellierung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Die verabschiedeten Gesetzesänderungen beinhalten insbesondere die Abschaffung der Stichwahlen von Bürgermeistern und Landräten sowie eine Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke. Künftig soll nicht mehr die Zahl der Einwohner eines Ratswahlkreises sondern die der Wahlberechtigten als Maßstab dienen. „Durch die beschlossene Abschaffung der Stichwahlen werden Hauptverwaltungsbeamte ins Amt kommen, die sich lediglich auf das Votum einer Minderheit der Wählerinnen und Wähler stützen können. So werden die Ämter von Bürgermeistern und Landräten entwertet“, kritisiert die SPD und kündigt eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster an.

Fast 18.000 Menschen hatten sich einem Aufruf der Initiative Mehr Demokratie angeschlossen, Verfassungsrechtler meldeten erhebliche juristische Bedenken an und über 50 Bürgermeister kritisierten das Vorhaben in einem offenen Brief (Dormago berichtete). Trotzdem hat der Landtag heute die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen. Alexander Trennheuser, Geschäftsführer von Mehr Demokratie, kritisiert die Abschaffung der Stichwahl scharf: „Die Antwort auf eine sinkende Wahlbeteiligung kann doch nicht die Abschaffung von Wahlen sein.“

Es ist nicht das erste Mal, dass die Stichwahl in NRW abgeschafft wird. So wurde die Stichwahl 1994 eingeführt, 2007 abgeschafft, 2011 erneut eingeführt, bevor sie nun abermals abgeschafft wurde. Mehr Demokratie schlägt als Kompromiss deshalb die Einführung der sogenannten integrierten Stichwahl vor. Diese ermögliche es einerseits, auf einen zweiten Wahlgang zu verzichten, andererseits aber dennoch einen eindeutigen Wahlgewinner ermitteln. Unter anderem in Australien wird dieses Verfahren bereits erfolgreich angewandt.

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