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DORMAGO

Fahrzeuge an Silvester in Garagen oder ruhigen Straßen parken

28.12.2018 / 18:24 Uhr — ADAC Nordrhein / BS

In der Silvesternacht sorgen sich viele Autobesitzer um ihr Fahrzeug. Bei korrekter Anwendung stellen frei verkäufliche Böller und Raketen mit entsprechenden Prüfzeichen allerdings nur eine geringe Gefahr für Pkw dar. „Eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Autodach oder der Motorhaube landet, verursacht meist keine Schäden. Das gilt selbst für Cabrios mit Stoffverdeck“, erklärt Technikexperte Heinz-Gerd Lehmann vom ADAC Nordrhein.

Heikel wird es jedoch, wenn Feuerwerkskörper aus kurzer Entfernung auf das Auto fliegen und in direktem Kontakt abbrennen. Lackschäden und Brandspuren bis hin zu zerspringenden Scheiben können die Folge sein. Der ADAC Nordrhein rät deshalb dringend davon ab, Raketen und Böller auf Autodächern oder Kühlerhauben zu zünden. Kommt es dennoch in der Silvesternacht zu Schäden am Auto, haftet der Verursacher. Kann dieser nicht ermittelt werden, erstattet oft die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben. Handelt es sich um Vandalismus springt nur die Vollkaskoversicherung ein. Gleiches gilt für Dellen, die beispielsweise durch herabfallende Feuerwerkskörper verursacht wurden.

„Wer auf Nummer sicher gehen will, der parkt sein Fahrzeug in der Silvesternacht am besten in einer Garage oder in ruhigen Seitenstraßen. Parkmöglichkeiten in der Nähe von Großveranstaltungen bergen hingegen immer ein erhöhtes Risiko“, sagt Lehmann. Pressefotos