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DORMAGO

Stadt sucht „Friedensstifter“

10.11.2017 / 18:30 Uhr — Stadt Dormagen

Dormagen. Sie sind Friedensstifter im Dienst der Allgemeinheit und kümmern sich in ihrem heimatlichen Umfeld darum, Konflikte zwischen Bürgern möglichst ohne Gerichtsverfahren aus der Welt zu schaffen. Für dieses wichtige Ehrenamt sucht die Stadt Dormagen immer wieder geeignete Personen. Im Schiedsamtsbezirk Dormagen II mit Broich, Delhoven, Delrath, Gohr, Hackenbroich, Hackhausen, Knechtsteden, Nievenheim, Straberg und Ückerath läuft die Amtszeit des dort eingesetzten Schiedsmannes aus.

Für die Dauer von fünf Jahren soll das Amt durch Neuwahl besetzt werden. Die Schiedsperson wird vom Rat gewählt und untersteht der fachlichen Aufsicht des Amtsgerichtes Neuss. Die erforderlichen Kenntnisse werden durch Seminare und Fortbildungen vermittelt.

Durch die Arbeit von Schiedspersonen können langwierige juristische Auseinandersetzungen oft vermieden werden. Aufgabe ist es, bei kleineren Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art durch Verhandlungsgeschick die häufig verhärteten Fronten aufzubrechen und einen Vergleich herbeizuführen. „Schlichten statt richten“ lautet die Devise. In zahlreichen Fällen sind die Streitparteien auch dazu verpflichtet, sich erst an eine Schiedsperson zu wenden, bevor Gerichte sich mit der Angelegenheit befassen. Dazu zählen etwa Beleidigungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder leichte Körperverletzungen.

Das Ehrenamt einer Schiedsperson können Bürger übernehmen, die zwischen 30 und 70 Jahren alt sind und in dem betreffenden Bezirk wohnen. Eine juristische Vorbildung wird nicht erwartet. Interessenten sollten aber Einfühlungsvermögen, die Bereitschaft zum Zuhören, Fingerspitzengefühl und die Freude an der Verhandlungsführung mitbringen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die über gute Deutschkenntnisse verfügen, sind dabei ausdrücklich erwünscht.

Die Schlichtungsverhandlungen finden in einem Raum statt, den die Stadt Dormagen zur Verfügung stellt. Die Stadt trägt auch die Sachkosten die im Rahmen des Schiedsamtes anfallen. Dies können zum Bespiel die Auslagen für den dienstlichen Schriftverkehr oder für Telefonate mit Behörden oder der Leitung des Amtsgerichts sein. Bezahlt wird auch der Bezug der Schiedsmann-Zeitung.

Die für die Tätigkeit der Schiedsperson anfallenden Kosten (Gebühren und Auslagen nach dem Schiedsamtsgesetz NRW), die die Streitparteien zu begleichen haben, bekommen zu gleichen Teilen die Schiedsperson und die Gemeinde.

Der städtische Service Recht nimmt schriftliche Bewerbungen (einschließlich eines tabellarischen Lebenslaufs) bis zum 30. November unter folgender Adresse entgegen:

Stadt Dormagen
Service Recht
Mathias-Giesen-Straße 11
41540 Dormagen

Fragen beantworten gern die Serviceleiterin Bettina Giedinghagen, Telefon 02133/257-221, oder der zuständige Mitarbeiter Guido Krah, Telefon 02133/257-455.
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