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Dormagen: Lokale Wirtschaftsnachrichten

Wohin mit Dämmstoffen wie Styropor?

19.10.2016 / 13:21 Uhr — Presseinfo Rhein-Kreis / duz

Dormagen/Rhein-Kreis Neuss. HBCD-haltige Dämmstoffe wie Styropor gelten jetzt unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderabfälle. Nach einer neuen EU-Regel können diese Materialien, wenn sie älter als zwei Jahre sind, derzeit faktisch nicht mehr entsorgt werden. Für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Bauherren hat das bereits fatale Folgen: Abbrucharbeiten können nicht mehr stattfinden, Baustellen liegen still. Aber auch private Haushalte sind verunsichert. Für die Abfallentsorgung ist der Rhein-Kreis Neuss zuständig. Umweltdezernent Karsten Mankowsky versteht die Sorgen: „Ich kann derzeit weder unseren Gewerbetreibenden noch unseren Privatbürgern eine Entsorgungsmöglichkeit anbieten – und das, obwohl sich die Zusammensetzung des Abfalls gegenüber früher nicht geändert hat.“

Mankowsky erläutert, dass durch eine EU-Verordnung eine neue Abfallschlüsselnummer für die Styropor-Abfälle gilt. Diese sei aber an den vom Rhein-Kreis Neuss genutzten Entsorgungseinrichtungen wie der Müllverbrennungsanlage in Krefeld nicht zugelassen und per Satzung von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen. Mankowsky: „Meine große Sorge gilt der Baubranche, die nun über keine ausreichenden Entsorgungsmöglichkeiten mehr verfügt. Die aktuelle Lage birgt die Gefahr, dass die wilde Entsorgung von Dämmplatten stark zunimmt.“ Der zuständige Dezernent kann der Branche daher nur empfehlen, vorläufig keine Renovierungs- und Abbrucharbeiten durchzuführen, bei denen Dämmplatten aus Styropor anfallen, die vor 2014 installiert worden sind.

Mankowsky hat sich bereits am 10. Oktober an das Umweltministerium in Düsseldorf gewandt und darauf aufmerksam gemacht, dass derartige Dämmstoffe in Hausmüllverbrennungsanlagen des Landes Nordrhein-Westfalen eigentlich ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden könnten. Die Dämmstoffe sollten allerdings wegen ihres hohen Heizwerts nicht als sogenannte Monochargen, sondern nur vermischt mit anderen Abfällen verbrannt werden. Mankowsky kennt Auslegungsvorschriften von anderen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt oder Baden-Württemberg, die die EU-Verordnung bereits entsprechend interpretiert haben. Eine ähnliche Auslegung erwartet er auch von Nordrhein-Westfalen. Darin könnte geregelt werden, ob und in welchem Umfang HBCD-haltige Dämmstoffe mit anderen Abfällen vermischt werden dürfen und welche Abfallschlüsselnummern dabei zu verwenden sind. Mankowsky: „Ohne eine solche Regelung bleibt die Situation im Land prekär. Es kann nicht sein, dass Bauherren in Nordrhein-Westfalen Styropor als Sondermüll teuer entsorgen müssen. Dann müssten sie womöglich über zehn Mal mehr bezahlen als Bauherren in Sachsen-Anhalt oder Baden-Württemberg.“
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